Allgemeine Geschäftsbedingungen

des EBM-Ludwigshafen

Allgemeines, Geltungsbereich

1 a.

Für unsere sämtlichen Angebote, Entsorgungen und Leistungen geltend ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern wir gegenüber den Kunden nicht ausdrücklich schriftlich davon abweichende Regelungen bestätigen. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen.

b.

Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird. Diese werden daher nur wirksam vereinbart, wenn wir für den jeweiligen Vertragsabschluss diese schriftlich ausdrücklich anerkannt haben. Selbst wenn wir also auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Die Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie Zahlungen bedeuten ebenfalls keine Zustimmung zur Anwendung der Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter.

c.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch im Internet unter der Adresse www.ebm-ludwigshafen.de jederzeit einsehbar Auf Anforderungen schicken wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerne zu. 

 

Preise und Angebote

2 a.

Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst mit schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Falls sich aus dem Angebot nichts Anderweitiges ergibt, behalten unsere Angebote widerruflich für die Dauer von max. 4 Wochen ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Verträge, Auftragsbestätigungen sowie ihre Änderungen oder Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Zustimmung.

b.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die schriftlich vereinbarten Preise zzgl. der am Erfüllungstag  gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere in Auftragsbestätigungen genannten Preise verstehen sich im Zweifel als Nettopreise zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, behalten wir uns eine Berechnung zu dem am Tag der Leistung gültigen *Stundensatz vor.

 

Gegenstand  des Vertrags

3 a.

Alle Auftragsbestätigungen und Verträge haben eine Widerrufsfrist von 14 Werktagen.

Aufträge, Nachträge, Bestellungen, Abschlüsse sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schrift- oder Textform und können auch durch Datenfernübertragung erfolgen. Für den Inhalt individueller Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Parteien maßgebend. 

b.

Weicht eine Auftragsbestätigung des Vertragspartners von unserem Angebot oder der eigentlichen Bestellung ab, so sind wir hieran nur gebunden, wenn wir der Abweichung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. 

 

Zahlung

4 a.

Sämtliche Zahlungen werden nur in Bar oder mit Banküberweisung auf unser Geschäftskonto akzeptiert.Die Annahme von Schecks , Wechsel so wie das Zahlen auf andere Bezahl Systeme ist nicht Bestandteil unserer Verträge und wird nicht akzeptiert.

b.

Alle Abriss/Abbrucharbeiten werden von uns nur im Staffel Zahlungsverfahren durchgeführt. Werden die Staffel Zahlungen seitens des Vertragspartners nicht eingehalten wird die Arbeit so lange eingestellt bis die Zahlungen beglichen sind. Alle Zahlungen des Kunden werden, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.

c.

Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, ohne Abzug sofort nach Eingang fällig und innerhalb der auf der Rechnung ausgedruckten Frist zu bezahlen. Sollte es strittige Punkte in unseren Rechnungen geben, so sind alle unstrittigen Positionen fristgerecht zu bezahlen. Auch ein Zurücksenden von Original Rechnungen hat insofern keine aufschiebende Wirkung. 

d.

Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind sämtliche noch offen stehende Forderungen sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der Kunde uns Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

Bei Zahlungsverzug über 14 Werktagen ist der Vertrag  hinfällig. Dies bedarf keiner Schriftform. Verträge die nach Zahlungsverzug abgeschlossen werden

müssen mit Vorkasse bezahlt werden. Arbeitsbeginn ist dann der Tag des Geldeingang auf unserem Konto.

 

e.

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind. 

Ist der Käufer nicht Unternehmer oder ist er Unternehmer, verwendet aber die Leistung für seinen nicht unternehmerischen Bereich, ist er verpflichtet, die Rechnung 2 Jahre aufzubewahren. In allen anderen Fällen muss er die Rechnung 10 Jahre aufbewahren. 

 

Entsorgung/Leistungen

5 a.

Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn wir schriftlich und ausdrücklich die Gewähr für deren Einhaltung übernommen haben. Der Kunde kann uns 24 Stunden nach Überschreitung des unverbindlichen Leistungstermins oder einer unverbindlichen Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu leisten. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug.

Im Fall des Verzuges kann der Kunde neben Leistung, Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt.

b.

Schadensersatz statt der Leistung kann der Vertragspartner im Falle des Leistungsverzugs nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und den o.g. Einschränkungen nur dann verlangen, wenn dieser uns bei Setzung der Nachfrist darauf hinweist, dass er bei Ausbleiben der Leistung Schadensersatzansprüche geltend machen wird. 

c.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Material Beschaffungsschwierigkeiten. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 

d.

Bei erkennbarer Verzögerung einer Leistung sind wir unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Leistung ist anerkannt, wenn der Vertragspartner oder ein berechtigter Vertreter das Übergabe Protokoll bestätigt hat. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, er hat die Verweigerung, Verspätung, Verzögerung oder sonstige Sachwidrigkeit der Abnahme nicht zu vertreten.

e.

Soweit wir dem Käufer im Zusammenhang mit der Leistung/Entsorgung, Behälter oder andere Geräte zur zeitweiligen eigenen Benutzung überlassen, ist der Käufer zur Rückgabe in unbeschädigtem Zustand innerhalb der vereinbarten oder den Umständen nach angemessenen Frist verpflichtet.

f.

Bei Entsorgung nach Gewicht gilt das auf den Waagen der jeweiligen Betriebsstätte festgestellte Gewicht. Erfolgt die Entsorgung in Raummaß, wird die Menge auf Basis loser Masse LKW-Maß beim Verladen berechnet. Bei Beförderung und Entsorgung von Materialien, gelten die zum Ablagerungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Vorschriften. Diese können auf Anfrage für die jeweiligen Entsorgungsstellen von uns benannt werden. Wir behalten uns vor, den Abrechnungsmodus auf Basis Raummaß oder Gewicht jederzeit nach unserem Ermessen festzulegen.

 

Mängelansprüche/Haftung

6 a.

Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach Abschluss der Leistung, dies gilt nicht für Mängelansprüche gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB. Auf Schadensersatz gerichtete Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Abschluss der Leistung, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von uns, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht, dass der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit liegt, oder dass wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.

b.

Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen. Festgestellte Mängel müssen in unberührtem Zustand unserem Beauftragtem angezeigt werden. Mängel die seitens des Vertragspartners ohne unser Wissen/Einverständnis beseitigt werden oder versucht werden zu beseitigen werden von uns nicht mehr anerkannt. Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Insbesondere Fahrer, Mitarbeiter und Helfer sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt.

c.

Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Ersatz/Beseitigung verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir Ersatz/Beseitigung nur in Form einer mangelfreien Sache unter Ausschluss sonstiger Ansprüche. Ein Fehlschlag der Beseitigung berechtigt den Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Tritt der Käufer nach fehlgeschlagener Beseitigung vom Vertrag zurück oder erklärt er die Minderung, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Eine Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn sich die Vertragsleistungen ihrer Natur nach einer Rückgewähr entziehen. 

d.

Die Übernahme von Abfallstoffen setzt die wirksame Annahmeerklärung durch uns voraus. Die Abfälle gehen mit Übernahme in unser Eigentum über. Ausgenommen sind jene Abfälle, die nicht der vereinbarten Deklaration entsprechen. Solche Abfälle können von uns zurückgewiesen werden. Sofern eine Annahme bereits erfolgt ist, hat der Vertragspartner die nicht der Deklaration entsprechenden Abfälle auf eigene Kosten zurückzunehmen. Verweigert er die Rücknahme, sind wir berechtigt, diese Abfälle nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen anderweitig zu entsorgen und dem Vertragspartner die Kosten hierfür in Rechnung zu stellen. Die durch uns übernommenen Leistungspflichten entbinden den Vertragspartner nicht von seiner rechtlichen Verantwortung für die zu verwertenden bzw. zu beseitigenden Abfallstoffe. 

e.

Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich von Vertragshandlungen und aus Außervertraglicher Haftung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung oder durch einen von uns arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist oder in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt.

f.

Für Beschädigungen während der Abbruch oder Demontage Arbeiten an Gebäuden, Gegenständen, Leitungen usw. ist eine Haftung durch uns ausgeschlossen sofern diese nicht grob Fahrlässig sind.. Dieses gilt insbesondere bei Arbeiten im Grenzbereich zu Nachbargebäuden. 

 

Kündigung/Rücktritt

7 a.

Die Kündigung eines unterzeichneten Vertags oder einer Auftragsbestätigung wird nur in schriftlicher Form akzeptiert. Bei Zahlungsverzug von 14 Werktagen wird der Vertrag sofort hinfällig und bedarf keiner schriftlichen Form. Wird der Vertrag oder die Auftragsbestätigung nach der Widerrufsfrist von 14 Tagen vom Vertragspartner gekündigt so hat dieser sämtliche Entstandenen und entstehenden Kosten unsere Firma zu tragen. Mindestens jedoch 10 Prozent des gesamten Vertragswertes zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.

b.

Von uns erbrachte Leistungen müssen nach einer Kündigung während der Widerrufsfrist voll ersetzt werden.

Dazu zählen unter anderem:

-Arbeitszeit**, -Kraftstoffe, -Maschinen/Werkzeug Miete, -Container Miete, -Gebühren für Behörden, -Leistungen der Architektur Büros inkl. erst Beauftragung usw.

c.

Erhalten wir auf Nachfrage keinen schriftlichen Kontakt zum Vertragspartner wird der Vertrag nach 8 Wochen hinfällig. Dies bedarf keiner schriftlichen Form.

 

 

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung

8 a.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformklausel ist ebenfalls nur schriftlich aufzuheben. Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die aus diesem Vertrag entstehen, ist unser Geschäftssitz.

b.

 

 

 

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen gleichwohl wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine unwirksame Vertragsbestimmung nach Treu und Glauben durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Ist dies nicht möglich, tritt die gesetzliche Regelung an die Stelle der unwirksamen Bestimmung. 

 

 

Übersicht der Kosten der Arbeitszeit:

*

**

Stundensatz pro Arbeitskraft 40 Euro zzgl. Mehrwertsteuer 

Stundensatz pro Arbeitskraft mit LKW 70 Euro zzgl. Mehrwertsteuer

Stundensatz pro Arbeitskraft mit Elektro Werkzeug 60 Euro zzgl. Mehrwertsteuer

Stundensatz pro Arbeitskraft mit Schneidbrenner/Bagger usw. 90 Euro zzgl. Mehrwertsteuer

 

Stand Dezember 2016